Home     
     Aktuelles     
     Einsätze     
     Übungen     

     Fahrzeuge     
     Feuerwehrhaus     
     Mannschaft     
     Kommando     
     Jugend     
     Termine     

     Impressum     
     Links     

Aktuelles

10.04.2020 11:15 

!! Achtung Waldbrand Verordnung BH Güssing !!
 

Zahl: GS-14-02-290-34
Betr.: Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände


VERORDNUNG


der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 09. April 2020, mit welcher Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände angeordnet werden.

Auf Grund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. I 56/2016, wird verordnet:

§ 1

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der in § 40 Abs. 2 des Forstgesetzes zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt am 30. September 2020 außer Kraft.

§ 3

Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs.1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro geahndet.



Güssing, am 09.04.2020
Die Bezirkshauptfrau:
Mag.a Dr.in Wild, MBA

 Bilder


Donnerstag, 28.03.2024
122   Feuerwehr
133   Polizei
144   Rettung

zur Einsatzkarte der